
Welche Regularien müssen beachtet werden?
GESETZLICHE REGULARIEN
Deutschland: Führungspositionengesetz 1 und 2, 3 in Vorbereitung
- für Unternehmen der Privatwirtschaft (börsennotiert) und öffentliche Unternehmen
- Aufsichtsrat: 30 % Frauen
- Vorstand: besteht der Vorstand aus mehr als drei Personen, muss mindestens eine Frau und ein Mitglied des Vorstands sein
- Festlegung von Zielgrössen für Aufsichtsrat und Vorstand erforderlich
Europäische Union: Richtlinie zur Gleichstellung (Richtlinie 2381 vom 23.11. 2022)
- Gilt für börsennotierte Unternehmen
- Aufsichtsrat /geschäftsführende Direktoren: Mindestanteil des unterrepräsentierten Geschlechts muss 40 % betragen
- Alternativ: Mitglieder des unterrepräsentierten Geschlechts: 33 % über alle Leitungsorgane
- Ausnahme: Länder, die bereits umfangreiche Regelungen eingeführt umgesetzt und eine Frauenquote eingeführt haben
- geltende Fristen
- Umsetzung in nationales Recht erforderlich bis 28.12.2024
- bis 29.12.2025, erstellen die Mitgliedsländer einen Berichtes über die Umsetzung der Richtlinien, danach alle 2 Jahre
- bis 29.12.2026 Bericht der EU Kommission, ob gesetzlichen Bedingungen erfüllt sind (Artikel 12), danach alle 2 Jahre